Rechtsprechung
OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,47866) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg-Barmbek, 01.09.2015 - 888 F 88/14
- OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15
Papierfundstellen
- FamRZ 2016, 2129
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 24.06.2015 - 1 BvR 486/14
Die Einbeziehung aller Eltern in den Schutzbereich des Art. 6 Abs. 2 GG bedeutet …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15
Die konkreten Umstände des Einzelfalls, die unter Berücksichtigung des Kindeswohls und Beachtung der berechtigten Interessen der Eltern und des Kindes hinsichtlich einer paritätischen Betreuung des Kindes entscheidungserheblich sind (vgl. BVerfG, FamRZ 2015, 1585), ergeben vorliegend, dass eine Anordnung des vom Vater begehrten Doppelresidenzmodells, welches die Mutter ablehnt, nicht in Betracht kommt. - OLG Hamburg, 17.12.2015 - 2 UF 106/14
Umgangsverfahren: Hälftige Aufteilung der Betreuungszeiten im Sinne eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15
Insofern ist der Fall deutlich anders gelagert als derjenige, welcher der von dem Vater zitierten Entscheidung des 2. Familiensenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 17.12.2015 (zur Geschäftsnummer 2 UF 106/14) zugrunde lag, in welchem nämlich die Eltern stets eine Art paralleler Elternschaft gelebt hatten. - OLG Hamm, 16.02.2012 - 2 UF 211/11
Ausgestaltung einer Umgangsregelung
Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15
Auch wenn man hinsichtlich eines Doppelresidenzmodells keine gesteigerten Anforderungen an die elterliche Beziehung dergestalt stellt, dass die Eltern hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet kontinuierlich kommunizieren und kooperieren und in der Lage sein müssten, sich über einheitliche Erziehungs- und Betreuungskonzepte zu einigen (so aber OLG Naumburg, Beschluss v. 28.02.2013 zu 3 UF 186/12, und OLG Hamm, Beschluss v. 16.02.2012 zu 2 UF 211/11, jeweils zitiert bei juris), so ist doch davon auszugehen, dass jedenfalls eine Kommunikation in einem solchen Maße vonnöten ist, dass ein zum Beispiel wöchentlicher Wechsel des Kindes von einem zum anderen Elternteil ohne erhebliche Belastungen für das Kind bewerkstelligt werden kann. - OLG Naumburg, 28.02.2013 - 3 UF 186/12
Elterliche Sorge: Anordnung des Wechselmodells gegen den Widerstand eines …
Auszug aus OLG Hamburg, 18.08.2016 - 12 UF 193/15
Auch wenn man hinsichtlich eines Doppelresidenzmodells keine gesteigerten Anforderungen an die elterliche Beziehung dergestalt stellt, dass die Eltern hochmotiviert und an den Bedürfnissen des Kindes ausgerichtet kontinuierlich kommunizieren und kooperieren und in der Lage sein müssten, sich über einheitliche Erziehungs- und Betreuungskonzepte zu einigen (so aber OLG Naumburg, Beschluss v. 28.02.2013 zu 3 UF 186/12, und OLG Hamm, Beschluss v. 16.02.2012 zu 2 UF 211/11, jeweils zitiert bei juris), so ist doch davon auszugehen, dass jedenfalls eine Kommunikation in einem solchen Maße vonnöten ist, dass ein zum Beispiel wöchentlicher Wechsel des Kindes von einem zum anderen Elternteil ohne erhebliche Belastungen für das Kind bewerkstelligt werden kann.